Am 5. Mai finden die Wahlen zum Pfarreirat und Kirchenvorstand statt. Es sind 4 Kirchenvorsteher und 8 Pfarreiratsmitglieder zu wählen.

Wahlberechtigt sind:
Für die Wahl des Kirchenvorstandes Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Kirchengemeinde haben.


Für die Wahl des Pfarreirates sind Personen wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.


Sie können während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros Einsicht in die Wählerliste nehmen.


Die Wahl findet am 5. Mai nach den Gottesdiensten um 8:30 Uhr im Saal unter der Christuskirche, nach dem 10-Uhr-Gottesdienst und nach dem 18-Uhr-Gottesdienst im Pfarrsaal statt.

Für die Kirchorte Peitz, Drebkau, Neuhausen und Edith-Stein ist eine Briefwahl vorgesehen oder Sie wählen wie angegeben nach den Gottesdiensten am Sonntag in Cottbus.

Die Wahl fällt in unserer Gemeinde auch auf den Tag der Firmung. Nutzen Sie daher gern auch die Briefwahl. Briefwahlunterlagen erhalten Sie bis zum 28. April im Pfarrbüro. Die Kandidatenlisten finden Sie hier.

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